Liebe Eltern,
mittlerweile wurde die im Dezember beschlosse Änderung des Kinderförderungsgesetzes veröffentlicht, ist somit rechtskräftig und auch für die Stadt Blankenburg (Harz) umsetzbar.
Rückwirkend zum 01.01.2020 ergibt sich eine Ausweitung der Geschwisterkindermäßigung auf das erste Hortkind in Ihrer Familie.
Sollten aktuell neben Ihren im Hort betreuten Schulkindern noch andere Kinder Ihrer Familie eine Krippen- oder KiTa-Betreuung in Anspruch nehmen, ist es möglich, dass Sie für diese Kinder einen Anspruch auf eine Ermäßigung des Kostenbeitrages haben.
Sollte dies auf Ihre Familien zutreffen, können Sie Ihren Anspruch bei der Stadt Blankenburg (Harz) geltend machen. Bitte beachten Sie, dass eine automatische Anpassung der Kostenbeiträge nicht möglich ist. Die Ansprüche werden selbstverständlich rückwirkend zum 01.01.2020 bearbeitet.
Das notwendige Formular zum Anspruch können Sie sich unter folgendem Link (führt direkt zur speicherbaren PDF-Datei!) herunterladen:
Bitte beachten Sie, dass als Nachweis des vorausgestezten Kindergeldbezuges eine Kopie Ihres Kindergeldbescheides notwendig ist. Formular und Kindergeldbescheid können Sie anschließend bei Ihrer Einrichtungsleitung oder der zuständigen Sachbearbeitung der Stadtverwaltung (siehe Ihr Kostenbeitragsbescheid) abgeben.
Emanuel Brauer
Teamleiter – Kitas & Horte – Stadt Blankenburg (Harz)